Montag, 30. September 2013

Heute war ich mit Sandra in Bad Tölz.. am Landratsamt

Wir beten und hoffen, dass sich unser Aktionismus die letzten Tage gelohnt hat. Nach dem Brief vom Landratsamt am 18.09 welcher uns etwas schockiert hat ist nun wieder etwas mehr Zuversicht eingekehrt....

Der Besuch am Landratsamt Bad Tölz... 

Heute haben wir unseren Verantwortlichen am Kreisbauamt persönlich besucht und die neuen Pläne abgeliefert, auch hier war unser Partner Romberger sehr felxibel. Am Schluss hat es ca. 24h gedauert bis Christian den Plan auf den "Bad Tölzer" Standard gebracht hat.

Sehr sehr viel Dank gebührt Sabine K. die sich für uns schon einige Male aufgeopfert hat und die Kastanien aus dem Ofen geholt hat. Wir verdanken Ihr und Thomas den Tip zum Grundstück,.. und sicher auch das wir überhaupt soweit gekommen sind mit unserem Bauvorhaben... Letze Woche haben wir dann letztendlich noch zusammen den Einreichplan für unsere Österreichischen Planer so angepasst, dass eine Bayerische Behörde ihn auch versteht ;)
PS: Diese Extra Runde hatte auch einige Vorteile die wir genutzt haben ;)

Warum diese Runde mit den Ämtern?

Ja ganz einfach wir haben uns nicht an die Regeln im Bebauungsplan halten wollen. Uns war sehr wichtig, dass wir möglichst viel Platz im Dachgeschoss haben, und somit musste das Haus breiter werden, denn die 45 cm Dicke Wand aus Dämmung und Liapor braucht schon etwas Platz. Darum planten wir aus den 8m Breite > 9,5m zu machen. Was sicht gerade als einfache Aufgabe herausgestellt hat. Weiters war uns die Grundfläche für das haus mit 110qm zu klein denn wir wollen knapp 130qm bebauen mit dem Haus. Wenn du vom Bebauungsplan abweichst, ja dann brauchst du eine Befreiung,.. und diese wird folgend definiert:

§ 31 Ausnahmen und Befreiungen

(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Rund 2-3 Monate hat uns diese Extra Runde an Zeit und einigen Euros gekostet, nicht so schlimm, denn der Hausaufstellungstermin lag ja mit Ende Oktober auch noch etwas in der Zukunft.

Tip: Bei der Einreichplanung bitte  immer versuchen auf lokale Unterstützung zurückzugreifen, wenn Ihr einen Bauträger oder Bauunternehmen habt das die lokalen Gepflogenheiten nicht kennt so können sich relativ rasch extra schleifen ergeben, uns haben diese hoffentlich nicht wehgetan. Letztendlich war uns allen klar das ist unsere 1. Gemeinsame Lektion. Das spannende ist ja, dass diese Anforderungen von Gemeinde oder Landratsamt wohl unterschiedlich gehandhabt werden.

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